Mitarbeit

Kirchenverwaltung – nicht nur Geld

Wie ist die Arbeit organisiert?

Der Kirchenverwaltungsvorstand lädt die Mitglieder der Kirchenverwaltung zu den Sitzungen ein, so oft es die Aufgaben erfordern, mindestens allerdings zweimal im Jahr. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig.

Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die Kirchenverwaltung?

Die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kirchenverwaltungen stellt die Kirchenstiftungsordnung für die Diözese Würzburg dar.

Weitere Informationen:

Bei Ihrer örtlichen Kirchenverwaltung und Ihrem Pfarramt. Ihr zuständiges Pfarrbüro finden Sie hier