Mitglieder

Kirchenverwaltung – nicht nur Geld

Wer kann Mitglied der Kirchenverwaltung werden?

Gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Die Entscheidungen fallen gemeinsam.

Wie setzt sich das Gremium zusammen?

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier, bei bis zu 6000 Katholiken sechs und mit mehr als 6000 Katholiken acht.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.